Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung weichen die bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer mehr von den handelsrechtlichen Vorschriften ab. Das zwingt oftmals zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.


Leistungen im Überblick


  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht für Einzelunternehmen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahmenüberschussrechnung gem.§ 4 Abs. 3 EStG
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen